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Ach komm, stell dich nicht so an! - Belästigung fängt nicht erst bei Berührungen an.

Immer wieder kommt es zu Vorfällen im persönlichen Umfeld, insbesondere auch auf der Arbeit. Viele Betroffene wissen gar nicht wie sie damit umgehen sollen und hinterfragen häufig noch, ob sie zu empfindlich reagieren. Doch bereits im Gesetz ist geregelt, dass Belästigung schon bei unerwünschten sexualisierten Verhaltensweisen und Bemerkungen beginnen kann.

„[...] ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen gehören, bezweckt oder be- wirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“

§ 3 Abs. 4 AGG



Die Antidiskriminierungsstelle bietet einen informativen ‘Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte’[1] frei verfügbar an. Neben aufklärenden Funktionen, was als Belästigung zählt, finden sich dort auch rechtliche Hilfestellungen und Tipps zum Umgang. Auch eine kurze Broschüre [2] mit den wichtigsten Zusammenfassungen ist frei erhältlich.


Ist man selbst Betroffen, gibt es viele Möglichkeiten damit umzugehen.

Besonders sollte jede Person sich ihrer Rechte bewusst sein, denn bereits eine Beschwerde einzureichen gilt als Recht. Auch die Arbeitgeber/innen haben Pflichten. So soll neben Präventionsmaßnahmen auch eine Beschwerdestelle eingerichtet sein. Den Betroffenen dürfen durch das Melden keine Nachteile entstehen und der/die Arbeitgeber/in ist in der Pflicht einer Beschwerde nachzugehen.


Wird auf Deiner Arbeit Belästigung offen angesprochen? Gibt es einen Ansprechpartner?

Die Gesellschaft erlebt einen Wandel und Themen wie Belästigung werden weniger tabuisiert. Vorerst kann das natürlich in einem Anstieg an gemeldeten Fällen resultieren. Doch ist dies etwas Gutes, denn Belästigung zu dulden ist auch für Betroffene eine äußert belastende Sache. Es hinterlässt Spuren und kann auch langfristige Folgen mit sich tragen, wie beispielsweise Angstzustände und Depression.

Es mag überraschen, doch Belästigung tritt unter den Geschlechtern ähnlich häufig auf. Auffällig ist, das männliche Personen eher unter Bedrohungen leiden und Frauen unter sexueller Belästigung. [3]


Was Du tun kannst, wenn Du Belästigung erlebst?

Das Thema ernst nehmen und nicht bei dir selbst die Schuld suchen, stehen ganz vorne an. Stelle klar, dass das Verhalten belästigend ist und informiere dich über deine Rechte. Den Arbeitgeber über die Situation aufzuklären ist ein ebenso wichtiger Schritt, da dieser Pflichten hat, alle Beschäftigten vor sexueller Belästigung zu schützen. Vorab kannst du dich auch bei offiziellen Stellen rechtlich beraten lassen. So zum Beispiel bei der Antidiskriminierungsstelle (https://www.antidiskriminierungsstelle.de/) oder dem Hilfetelefon (https://www.hilfetelefon.de).




[1] Antidiskriminierungsstelle des Bundes. (2020). Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte. Antidiskriminierungsstelle. https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Leitfaeden/leitfaden_was_tun_bei_sexueller_belaestigung.pdf?__blob=publicationFile&v=11

[2] Antidiskriminierungsstelle des Bundes. (2019). Grenzen setzen - Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Antidiskriminierungsstelle. https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Flyer/flyer_grenzen_setzen.pdf;jsessionid=AC9B01A574BA2C0B2FF7EB0751EAD393.1_cid341?__blob=publicationFile&v=35

[3] Statistisches Bundesamt. (2015). Belästigung am Arbeitsplatz. Destatis. https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-7/belaestigung-arbeitsplatzl.html

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